Beraten.
Betreuen.
Stabilisieren.

Im Rahmen der gesetzlichen Betreuung stehe ich zur Verfügung, um Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu vertreten.
In meiner Funktion als gesetzlicher Betreuer strebe ich danach, die Situation der betroffenen Person zu verbessern und ihr ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

florian-ritterrath-betreuungsbuero-sinzig1
florian-ritterrath-betreuungsbuero-sinzig2
florian-ritterrath-betreuungsbuero-sinzig3

Als Berufsbetreuer für Menschen mit seelischen oder geistigen Behinderungen oder Suchterkrankungen in Sinzig und im Kreis Ahrweiler übernehme ich die Verantwortung für die Regelung ihrer Angelegenheiten, wenn sie kurz- oder langfristig nicht in der Lage sind, dies selbst zu tun.

Zu den unterstützten Bereichen gehören unter anderem die Antragstellung für Sozialleistungen, die Regulierung von Schulden, die Suche nach geeignetem Wohnraum und die Organisation ambulanter Hilfen.

Eine Betreuung kann von jedem Angehörigen, einer Beratungsstelle oder einem fürsorglichen Mitmenschen für eine hilfebedürftige Person formlos beim zuständigen Amtsgericht angeregt werden. Auch die betroffene Person selbst kann externe Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie dies für notwendig erachtet.

Das Gericht beauftragt entweder einen Gutachter oder holt eine ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit der Betreuung vom behandelnden Haus- oder Facharzt ein.

Im Rahmen des Gutachtens oder der ärztlichen Stellungnahme werden auch die Aufgabenbereiche festgelegt, die der Betreuer stellvertretend für die betreute Person übernehmen kann.

Die Festlegung der Aufgabenbereiche erfolgt im Rahmen einer richterlichen Anhörung in Absprache mit der zu betreuenden Person.

In meiner Rolle als gesetzlicher Vertreter vertrete ich die Interessen der betreuten Person in den jeweiligen Aufgabenbereichen gegenüber verschiedenen Stellen und Institutionen, wie Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen sowie Kranken- und Pflegeversicherungen.

Ich führe Telefonate und Schriftverkehr im Sinne des Wohls und Willens der betreuten Person.

Das Hauptziel der Betreuung besteht darin, die Selbstständigkeit der betroffenen Person ganz oder zumindest teilweise wiederherzustellen, sodass die Betreuung letztendlich aufgehoben werden kann.

Florian Ritterrath

Rechtlicher Betreuer 
Examinierter Altenpfleger und registrierter Berufsbetreuer
Fachwirt im Gesundheitswesen
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB)